Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt WfbM Meldeportal und die damit verknüpften Unterauftritte.
Diese Webseiten sind technisch bestmöglich mit 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei: Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
Diese Erklärung wurde am 11.09.2025 erstellt.
Zur Überprüfung der Barrierefreiheit wurde folgende Partner beauftragt:
stigits GmbH wurde im Jahr 2025 durchgeführt.
Sie können uns gerne Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern. Wir versuchen mit Ihnen zusammen Lösungen zu entwickeln.
Im Falle von nicht barrierefreien Angeboten auf der Internetseite des Werkstatt-Monitorings wenden Sie sich bitte an Christian Hartmann, Referatsleiter, Tel. 0721 8107 912 oder melden sich per E-Mail: christian.hartmann@kvjs.de.
Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an den Verantwortlichen des KVJS wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls der KVJS nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landesbehindertenbeauftragte Nora Welsch
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Schlichtungsstelle ist:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon 0711 123-3636
E-Mail: post@barrierefreiheit.bwl.de
Kontakt: Nutzen Sie unser Formular
Der KVJS erhebt im Auftrag der Landkreise und Stadtkreise von Baden-Württemberg diese Daten.
Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Stadt-/ Landkreis.
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